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![](images/EPAL_middle_block_control_staple.jpg) |
Brexit und ISPM15 – EPAL Verwender auf der sicheren Seite
Noch ist nicht klar, wie der Brexit vollzogen wird und vor allem wann. Die Unsicherheit auf Seiten der Industrie, des Handels und in der Logistik ist groß – im Vereinigten Königreich selbst, aber auch in der gesamten EU. Das britische Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) hat mitgeteilt, dass, wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne Vereinbarung verlässt, alle Holzverpackungen, einschließlich Paletten, Kisten, Kartons, Kabeltrommeln und Spulen, die sich zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bewegen, den strengen Anforderungen der Internationalen Norm für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 (ISPM15) entsprechen müssen und amtlichen Kontrollen unterzogen werden können. Das bedeutet, dass alle Holzpackmittel und Paletten an den Grenzen der EU und UK auf ISPM15 hin kontrolliert werden.
Problematisch kann dies für Verwender von Paletten in geschlossenen Pools werden, da deren Ladungsträger, die sich meist nur innerhalb der Grenzen der EU bewegen, in der Regel nicht ISPM15 behandelt sind. Und es wird auch über den Brexit hinaus ein Problem sein, da es im Vereinigten Königreich nicht genügend Trockenkammern gibt, um die Lücke zwischen behandelten und unbehandelten Paletten in kurzer Zeit zu schließen. Die Lösung heißt, EPAL Paletten verwenden, da diese immer ISPM15 behandelt sind. Im Portfolio der EPAL befindet sich neben der Europalette unter anderem auch die EPAL 3 (1.000mm x 1.200 mm), die den Maßen der in UK verwendeten Holzpaletten entspricht. Verwender von EPAL Paletten sind auf den Brexit bestens vorbereitet.
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